AGB

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der «Seduce Bruce GmbH», nachfolgend auch «Seduce Bruce» genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
2. LEISTUNGEN
Seduce Bruce erbringt folgende Leistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation – Corporate-, Print- und Web-Design, Szenographie, Text und Lektorat, Sound, Fotografie: Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere exterene Leistungen (z.B. Web Development, Fotografie, Text und Lektorat, Innenarchitektur, grossformatige Druckverfahren, andere für den jeweiligen Auftrag benötigte Techniken und Verfahren, etc.), arbeitet Seduce Bruce mit ausgewählten Spezialisten zusammen.
3. TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS
Seduce Bruce verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.
4. URHEBERRECHT
Die Urheberrechte an allen von Seduce Bruce geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich Seduce Bruce. Seduce Bruce kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Seduce Bruce nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an der Gestaltung oder einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben immer geistiges Eigentum von Seduce Bruce. Seduce Bruce ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Wereken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
5. NUTZUNGSRECHTE UND NUTZUNGSUMFANG
Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Bezahlung derselben auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Seduce Bruce geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von Seduce Bruce geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks, sowie die Herausgabe der Rohdaten aus. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Seduce Bruce einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
6. WIDERRECHTLICHE NUTZUNG
Bei einer widerrechtlichen Nutzung eines urheberrechtlich geschützen Werks der Seduce Bruce GmbH behält sich diese rechtliche Schritte und die Geltendmachung eines Schadens vor.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken Dritter (z.B. Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, kann Seduce Bruce ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Auftraggeber die Seduce Bruce GmbH in jeder Hinsicht schadlos.
8. EXTERNE ZULIEFERUNG
Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst Seduce Bruce Leistungen Dritter, die für Entwurfsarbeiten sowie zur Realisierung reproduktionsreifer Vorlagen benötigt werden. Für diese Drittanbieter muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorrangig abegenommen werden muss.
9. AUFBEWAHRUNGSPLICHT
Seduce Bruce verpflichtet sich Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen und digitale Daten für ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages aufzubewahren. Darüber hinaus ist Seduce Bruce ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von Seduce Bruce anteilmässig verrechnet werden.
10. HERAUSGABE VON DATEN UND ORIGINALEN
Elektronische Daten und Originale gehören grundsätzlich Seduce Bruce und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
11. BELEGEXEMPLARE
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) freut sich Seduce Bruce über Belegexemplare. Seduce Bruce steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
12. AUFTRAGSVORBESPRECHUNG
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
13. OFFERTEN
Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. Das Honorar der Seduce Bruce GmbH richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundensatz für einzelne Leistungen. Die Abgabe einer schriftlichen, individuellen Richtofferte wird in jeden Fall empfohlen. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von Seduce Bruce erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von Seduce Bruce beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.
14. REDUKTION ODER ANNULLIERUNG DES AUFTRAGS
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Seduce Bruce Anrecht auf: a) Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis), b) Verrechnung eigener entstandener Unkosten und der Vorleistung Dritter, c) Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder Annullierung resultierenden Schäden. Darüber hinaus behält sich die Seduce Bruce GmbH das Recht vor, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Seduce Bruce.
15. ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN
Seduce Bruce verrechnet die erfolgten Leistungen auf Grundlage der Richtofferte oder anderer erfolgter Abmachungen. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Seduce Bruce Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. Die angeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken.
16. KOMMISSIONEN
Seduce Bruce ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.
17. LEISTUNGEN UND RECHNUNGEN DRITTER
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen anderee Dienstleister (z.B. der Druckerei). Seduce Bruce tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Seduce Bruce zugestellt werden.
18. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per E-mail oder postalisch erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.
19. GRUNDSÄTZLICHES ZU AUFTRÄGEN
Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Ein Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten beziehungsweise Kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.
20. AUTORKORREKTUREN
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es handelt sich um fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes in der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
21. GUT ZUM DRUCK / PRODUKTIONSFREIGABE
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.
22. RECHNUNGSKONTROLLE UND AUSKÜNFTE
Seduce Bruce verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von Seduce Bruce kann der Auftraggeber jederzeit verlangen.
23. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Seduce Bruce GmbH übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
24. MÄNGELRÜGE
Die von Seduce Bruce erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.
25. ANWENDBARES RECHT
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Seduce Bruce GmbH unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen der Seduce Bruce GmbH nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art.394ff. über den einfachen Auftrag.
26. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Seduce Bruce GmbH.
QUELLEN: SGD u.a.